Krebsvorsorge

 

Eine frauenärztliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung wird mindestens ein Mal pro Jahr empfohlen.
Bei der gynäkologischen Untersuchung werden mit einem weichen Bürstchen Zellen aus dem Gebärmutterhals und von der Muttermundsoberfläche entnommen und beurteilt (Pap Test). Zusätzlich werden die Gebärmutter und die Eierstöcke abgetastet und die Brust auf Veränderungen untersucht. Im höheren Lebensalter kann auch der Enddarm ausgetastet werden.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ im Einzelnen Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen

-ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitale
-ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust; Inspektion der Haut
-ab dem 50. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung des Rektums sowie Durchführung eines Stuhltests

-ab dem 50.-69. Lebensjahr: zusätzlich alle 2 Jahre ein Mammografie-Screening (Deutschlandweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle)
-ab dem 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung (und 10 Jahre lang kein Stuhltest) oder alle 2 Jahre ein Stuhltest

Die Krebsvorsorgeuntersuchung ist bis ins hohe Lebensalter empfohlen.

FRAUENARZTPRAXIS FONTENAY

Dr. med. Susanne Koene | Fontenay 1d | 20354 Hamburg

Tel.: 040 85 40 27 900
Fax: 040 85 40 27 955  
mail@frauenarztpraxis-fontenay.de

SPRECHZEITEN

Montag, Dienstag & Donnerstag
8:00 Uhr – 13:00 Uhr & 14:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch & Freitag
8:00 Uhr – 14:00 Uhr

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Eine frauenärztliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung wird mindestens ein Mal pro Jahr empfohlen.
Bei der gynäkologischen Untersuchung werden mit einem weichen Bürstchen Zellen aus dem Gebärmutterhals und von der Muttermundsoberfläche entnommen und beurteilt (Pap Test). Zusätzlich werden die Gebärmutter und die Eierstöcke abgetastet und die Brust auf Veränderungen untersucht. Im höheren Lebensalter kann auch der Enddarm ausgetastet werden.
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ im Einzelnen Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen

-ab dem 20. Lebensjahr: Zellabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitale
-ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust; Inspektion der Haut
-ab dem 50. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung des Rektums sowie Durchführung eines Stuhltests

-ab dem 50.-69. Lebensjahr: zusätzlich alle 2 Jahre ein Mammografie-Screening (Deutschlandweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle)
-ab dem 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung (und 10 Jahre lang kein Stuhltest) oder alle 2 Jahre ein Stuhltest

Die Krebsvorsorgeuntersuchung ist bis ins hohe Lebensalter empfohlen.

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